geb. 1957; Studium an der Universität Göttingen; wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Hamburg (Lehrstuhl Prof. Dr. Zeuner); Rechtsanwalt seit 1987; Notar seit 2002.
Immobilien- und Gesellschaftsrecht sind seit über zwei Jahrzehnten seine angestammten Arbeitsbereiche. Neben der forensischen Tätigkeit in diesen Rechtsgebieten bildet das Notariat vornehmlich in den genannten Bereichen den Arbeitsschwerpunkt. Die Ermöglichung kurzfristiger Beurkundungen ist Dr. Bollmann ebenso ein Anliegen wie deren sofortiger Vollzug. Beurkundungen werden auch in englischer Sprache durchgeführt.
Im Immobilienrecht entwirft, beurkundet und vollzieht Dr. Bollmann Kaufverträge sowohl für Immobilienunternehmen und Banken als auch für Privatpersonen. Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz gehören ebenso zur täglichen Arbeit wie komplexe Finanzierungen und Sicherheitenbestellungen.
Im Gesellschaftsrecht werden neben Gründungsbeurkundungen und den Beurkundungen von Gesellschaftsversammlungen auch bedeutsame gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, wie Umwandlungen und Verschmelzungen kompetent und erfahren betreut. Erfahrung ist auch der Garant für die notwendige Ruhe, Kompetenz und Geschwindigkeit bei der Beurkundung von Transaktionen durch Dr. Bollmann.