geb. 1959; Studium an den Universitäten Bochum, Lausanne und Tübingen; wissenschaftlicher Assistent an der Universität Tübingen (Institut für Arbeits- und Sozialrecht); Rechtsanwalt seit 1993; Mitglied des VDAA (Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.); Vortragstätigkeit insbesondere zum Anstellungsverhältnis von Organen und Restrukturierungsthemen; Mitbegründer des Friedrichshafener Arbeitsrechtstags.
Ralf Fuhrmann berät und vertritt schwerpunktmäßig Unternehmen, aber auch Vorstände und Geschäftsführer sowie leitende Angestellte, in allen Fragen des Arbeits- und Dienstvertragsrechts. Besondere Expertise und langjährige Erfahrung besteht unter anderem bei mit Personalabbau einhergehenden Restrukturierungen einschließlich aller Fragen rund um Interessenausgleich und Sozialplan. Des Weiteren ist Herr Fuhrmann auch auf die Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen von Vorständen und Geschäftsführern sowie die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland spezialisiert. Mandanten vertritt Herr Fuhrmann sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in Urteils- und Beschlussverfahren in allen Instanzen.