Banking & Finance
Thümmel Schütze berät schon seit vielen Jahren nationale und internationale Kreditinstitute des privaten und des genossenschaftlichen Sektors, Sparkassen und Bausparkassen sowie Finanzdienstleistungsunternehmen in sämtlichen Fragen des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Bankaufsichtsrechts sowie des Kapitalanlagerechts. Außerdem beraten wir Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsunternehmen hinsichtlich etwaiger Haftungsfragen – insbesondere im Rahmen der Berater- und Prospekthaftung bei der Konzeption, dem Vertrieb oder der Vermittlung von Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen.
Litigation
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Prozessvertretung vor sämtlichen deutschen Gerichten. Besondere Erfahrung haben wir hier
- in der Abwehr von Anlegerklagen im Bereich fremdfinanzierter Immobilienanlagen,
- in der Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen des Vorwurfs von Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen sowie der Prospekthaftung im Zusammenhang mit Kapitalanlagen jedweder Art,
- in der Abwehr von Ansprüchen Dritter aus Bürgschaften und Garantien, gerade auch im internationalen Rechtsverkehr,
- in der Verteidigung gegen Klagen nach dem UKlaG
- sowie in der Abwehr von Ansprüchen von Insolvenzverwaltern.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten bei der Titulierung von Forderungen, vornehmlich aus gekündigten Girokonten und Kreditverträgen, aus Bürgschaften sowie aus Schuldbeitritten und Schuldübernahmen, sowie bei der Durchsetzung titulierter Forderungen im In- und Ausland. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Vorbereitung und Durchführung der Verwertung von Grundpfandrechten im Rahmen der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung.
Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung übernehmen Thümmel Schütze auch die Kommunikation mit den Kunden oder das Beschwerdemanagement.
Beratung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen
Einen weiteren Kern unserer Aktivitäten bildet die Beratung von Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen im Bereich der Vertragsgestaltung, etwa von
- Kredit- oder Finanzierungsverträgen,
- Sicherheitenvereinbarungen,
- Sicherheitenpoolvereinbarungen,
- Forderungsan- und -verkäufen
Darüber hinaus berät unser Bankteam in sämtlichen Fragen des Aufsichtsrechts.
- Finanzmarktaufsicht
- Finanzierungen
- Bankvertragsrecht und Kreditsicherung
- Fonds/Private Equity
- Kapitalmarktrecht und Kapitalanlagerecht
- Zahlungsverkehr
- Compliance
- Sanierung und Insolvenz
- Factoring und Leasing