Dr. Anastasia Burkhardt
Rechtsanwältin
Anastasia Burkhardt hat an den Universitäten Göttingen und Paris II studiert. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Frankfurt (Oder) und wurde im GmbH-Recht promoviert. Seit 2008 ist sie Rechtsanwältin bei Thümmel Schütze.
Die Schwerpunkte von Anastasia Burkhardt liegen in den Bereichen Corporate & Commercial. Sie berät Unternehmen im In- und Ausland zu gesellschafts- und vertragsrechtlichen Fragen und begleitet Unternehmenskäufe von der Vorbereitung der Transaktion über die rechtliche Due Diligence bis zur vertraglichen Umsetzung. Sie berät außerdem zur Vertragsgestaltung in Lieferbeziehungen, zu Fragen der Restrukturierung nach dem Umwandlungsgesetz und zur Geschäftsleiterhaftung. Anastasia Burkhardt übernimmt Vertragsverhandlungen mit Kunden und Lieferanten und führt im Streitfall gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen.
Der Branchenschwerpunkt von Anastasia Burkhardt liegt bei international agierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen mit industrieller Fertigung.
Standort
Stuttgart
Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch
Telefon
+49 (0)711 1667 125
E-Mail
anastasia.burkhardt@tsp-law.com
Tätigkeitsschwerpunkte
- Konfliktlösung weltweit
- Corporate & Commercial
- Umwandlungsrecht
- Unternehmenskauf
- Vertragsgestaltung
Referenzen
- Zahlreiche Unternehmenskäufe sowie -umstrukturierungen
- Langjährige Betreuung von Unternehmen im In- und Ausland als zentrale Ansprechpartnerin für Fragen zum deutschen Recht
- Prüfung und Gestaltung mehrsprachiger Verträge
Mitgliedschaften
- Mitglied der Deutsch-Russischen Juristenvereinigung e.V.
Publikationen
- Risikobezogener Gläubigerschutz im Recht der GmbH – Vorschläge zur Vermögensbindung und Gesellschafterhaftung de lege ferenda, Duncker & Humblot, 2009
- Prüfe dein Wissen Gesellschaftsrecht, 7. Auflage 2007 (Mitwirkung im Rahmen der Lehrstuhltätigkeit bei Prof. Dr. Kaspar Frey)
- Neue Haftungsrisiken für Vorstände und Aufsichtsräte aus § 57 Abs. 1 AktG und § 92 Abs. 2 S. 3 AktG in der Neufassung des MoMiG, AG 2009, 885 ff, (gemeinsam mit Prof. Dr. Roderich C. Thümmel)