Prof. Dr. Hervé Edelmann
Rechtsanwalt
Hervé Edelmann hat an der Universität Marburg studiert und war dort wissenschaftlicher Mitarbeiter (Prof. Dr. Bodo Pieroth und Prof. Dr. Werner Frotscher). Er ist seit 2013 Honorarprofessor für Bankvertragsrecht und Kapitalanlagenrecht an der Universität Leipzig, hält seit Jahren Fachvorträge und publiziert regelmäßigen in bankrechtlichen Fachzeitschriften. Seit 1994 ist er Rechtsanwalt bei Thümmel Schütze . Seit 2007 ist er außerdem Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ und seit 2012 im Vorstand der RAK Stuttgart.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Hervé Edelmann liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Zu den Mandanten von Hervé Edelmann gehören große, mittelständische sowie kleine Kreditinstitute, darunter Sparkassen und Volksbanken, private sowie öffentliche Bausparkassen, Finanzdienstleistungsunternehmen und mittelständische Unternehmen. Hervé Edelmann berät seine Mandanten insbesondere bei strategischen Themen und betreut gerichtliche Auseinandersetzungen. Zudem ist er für das Land Baden-Württemberg im Bereich der Abwehr von Haftungsansprüchen tätig.
Standort
Stuttgart
Sprachen
Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch
Telefon
+49 (0)711 1667 150
E-Mail
herve.edelmann@tsp-law.com
Tätigkeitsschwerpunkte
- Banking & Finance
Referenzen
- Das Bankrechtsteam unter der Leitung von Prof. Dr. Hervé Edelmann wird von der Zeitschrift Focus in der „Deutschlands große Kanzleienliste“ im Bereich des Bankrechts seit 2014 durchgehend prämiert. Bei kanzleimonitor.de ist das Bankrechtsteam seit 2017 in den Top 10 gelistet und seit 2021 als führende Kanzlei im Bankrecht ausgezeichnet. Auch bei brandeins wird das Team um Herrn Prof. Edelmann seit 2019 in den Top 20 gelistet. Schließlich wird Herr Prof. Dr. Edelmann im Juve-Handbuch als ausgewiesener Bankrechtsexperte aufgeführt.
Mitgliedschaften
- Mitglied in Bankrechtliche Vereinigung-Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
- Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht
- Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Publikationen
- Das Staatsangehörigkeitserfordernis als hergebrachter Grundsatz des Be-rufsbeamtentums, DöD 1993, 56 ff.
- Zivilgerichtsbarkeit in Frankreich, AnwBl 1994, 154 ff.
- Vollstreckungsschutz in der Berufungsinstanz, AnwBl 1994, 384 ff.
- Die Öffnung von Beamtenstellen für EG-Angehörige, DöD 1994, 188 ff.
- Grundzüge des französischen Gesellschaftsrechts, AnwBl 1995, 71 ff.
- Aufrechnung und Verrechnung durch Bankinstitute nach Erlaß eines Ver-äußerungsverbotes i.S.v. § 106 KO, WiB 1995, 992 ff.
- Zur Haftung von Gastwirten für infizierte Speisen, ZLR 1996, 425 ff.
- Bürgschaften und Verbraucherkreditgesetz, BB 1998, 1017 ff.
- Aufrechnung und Verrechnung durch Kreditinstitute nach Erlaß eines Veräußerungsverbotes i.S.v. § 106 KO, DZWir 1998, 192 ff.
- Zur Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes auf Bürgschaftsverträge, VuR 98, 179 ff.
- Die neue Insolvenzordnung, AnwBl 1998, 489 ff.
- Sozietätsfähigkeit von Anwaltsnotaren und Wirtschaftsprüfern?, DStR 1998, 1798 ff.
- Blockierung der Inanspruchnahme einer direkten Auslandsgarantie, DB 1998, 2453 ff.
- Ausgewählte Probleme bei der Organspende unter Lebenden, VersR 1999, 1065 ff.
- Sternsozietät mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, DStR 1999, 774 ff.
- Grenzen des Verbraucherschutzes und die Haftung der Banken bei Immobilienfinanzierungen, DStR 2000, 331 ff. (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Hertel)
- Bankenhaftung – Aufklärungs- und Hinweispflichten bei der Finanzierung von Bauherren- und Erwerbermodellen, MDR 2000, 1172 ff.
- Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz und Wirksamkeit von Darlehensverträgen bei der Finanzierung von steuerorientierten Immobilienkapitalanlagen, DB 2001, 687 ff.
- Die Haftung der Banken bei der Finanzierung von Fondsbeteiligungen im Bereich des HWiG, DB 2001, 2434 ff.
- Ausschluss von Penny Stocks: Kann das "Regelwerk neuer Markt" einseitig abgeändert werden? BB 2002, 1322 ff.
- Zur Rückzahlungspflicht des Darlehensnehmers trotz Widerrufs des Darlehens bei Fondsbeteiligungen, BKR 2002, 801 ff.
- Zum Erfordernis einer doppelten Widerrufsbelehrung bei Personalkrediten, BKR 2003, 99 ff. (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Daniel Krümmel)
- Gibt es eine Hinweispflicht des Anlagevermittlers/-beraters auf negative Presseberichterstattungen, BKR 2003, 438 ff.
- Festkredit mit Tilgungsaussetzung bei Kombi-Verträgen: Erfordernis der Gesamtbetragsangabe, DB 2003, 2475 ff. (gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Tanja Suchowerskyj)
- Verjährung der Rückabwicklungsansprüche bei Darlehensverträgen nach Widerruf gemäß dem Haustürwiderrufsgesetz, WM 2004, 775 ff. (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Klaus Cartano)
- Haftung von Vorstandsmitgliedern für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen – Besprechung der Infomatec-Urteile des BGH, BB 2004, 2031 ff.
- Das Rechtsberatungsgesetz und der (missverstandene) Verbraucherschutz bei Treuhandimmobilienfällen, BKR 2004, 337 ff.
- Grenzen der Rechtsfortbildung und des Verbraucherschutzes bei Immobilienkapitalanlagen, BKR 2005, 394 ff.
- Keine Pflicht zur systemwidrigen richtlinienkonformen Rechtsfortbildung - zugleich Besprechung der Urteile des EuGH vom 25.10.2005 in den Rechtssachen C-229/04 ("Schulte") und C-350/03 ("Crailsheimer Volksbank"), BKR 2005, 477 ff. (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Matthias Thume).
- Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierungen, Business & Law, Stuttgart 2006, 28 ff. (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Matthias Thume).
- Unwiderruflichkeit von "Zeichnungsschein"-Vollmachten bei Immobilienfinanzierungsfällen, DB 2007, 730 ff. (gemeinsam mit Frau Mackenroth)
- Insolvenzfestigkeit der Globalzession? BB 2007, 1461 ff. (gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Zeller)
- Brancheninformationsdienste keine Pflichtlektüre für Banker, BankPraktiker 2009, 24 f.
- Die Kick Back-Rechtsprechung - ein Irrweg? BB 2010, 1163 ff.
- Aktuelles zur Kick-Back-Rechtsprechung, Bestätigung der Rechtsprechung des BGH durch das Bundesverfassungsgericht: Ein unbedachter Schnellschuss? BankPraktiker 06/2012, 207 ff.
- Bankentgelte und deren (Un-)Zulässigkeit, BankPraktiker WIKI Bankentgelte, Dezember 2012
- Wider den Kick-Back-Joker, Die Kick-Back-Rechtsprechung: Recht-Entdeckung oder eine bloße ergebnisorientierte, subjektiv beeinflusste Erfindung neuen Rechts? CompRechtsPraktiker 2014, 30.
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehensverträgen im Falle der bankseitigen Kündigung wegen Schuldnerverzugs, BetriebsBerater 2014, 202 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Tilman Hölldampf).
- Der Bundesgerichtshof als „Preispolizei“! Die „undogmatische“ Billigkeitsrechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Bankentgelten am Beispiel des Bearbeitungsentgelts, Festschrift für Rolf A. Schütze 2014
- Der Widerrufsjoker – Eine zulässige Form der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kreditinstituten, KSzW 2015, 148 ff. (gemeinsam mit Rechtsanwalt Tilman Hölldampf)
- Kündigung von Bausparverträgen zehn Jahre nach Zuteilungsreife, BB 2015, 1800 ff. (gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Tanja Suchowerskyj)
- Kündigung von Bausparverträgen – keine teleologische Reduktion des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, BB 2015, 3079 ff. (gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Tanja Suchowerskyj)
- Hoch verzinste Alt-Bausparverträge: Kündigung wegen Störung der Geschäftsgrundlage und aus wichtigem Grund, BB 2017, 329 ff. (gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Amela Schön)
- Angemessenheit des Basiskonto-Entgelts, BKR 2019, 428 (gemeinsam mit stud.jur. Leah Bacher)
- Update Anlageberatung, CompRechtsPraktiker (CRP) 2020, 102 ff.
- Der Begriff der „bauspartechnischen Gründe“, Festschrift für Roderich C. Thümmel, 2020, S. 113 ff.
- Grenzen der Eingriffsbefugnisse der BaFin gegenüber Kreditinstituten nach § 4 Abs. 1a FinDAG, BB 2021, 835 (gemeinsam mit Tilman Schultheiß und Tilman Hölldampf)
- Die dreijährige Regelverjährungsfrist bei Entgeltrückforderungsansprüchen vor dem Hintergrund der EuGH- und BGH-Rechtsprechung, BB 2022, 1548 (gemeinsam mit Tilman Schultheiß und Leonhard Weil)
- EuGH vs. BGH am Beispiel des Bankrechts, in Banking & Innovation 2022/2023
- Haftungsrisiken beim Vertrieb nachhaltiger Kapitalanlagen, Bank Praktiker, 2023, …