Dr. Christian Sering
Rechtsanwalt
Dr. Christian Sering berät Unternehmen, Organe und Führungskräfte in allen Fragen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts und der Compliance. Sein Fokus liegt auf der präventiven Beratung ebenso wie auf der Begleitung in allen Phasen von Ermittlungsverfahren einschließlich Hauptverhandlungen.
Er kann dabei auf eine profunde Erfahrung auch in Umfangsverfahren zurückgreifen. Umfassende Expertise besteht daneben bei steuerstrafrechtlichen Fragestellungen, der Tax Compliance und steuerlichen Berichtigungssachverhalten. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bearbeitung insolvenzstrafrechtlicher Fragestellungen im Zuge der Organhaftung von Leitungsorganen, die er zur Haftungsabwehr berät und vertritt.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Aufbau, der Weiterentwicklung und der praktischen Umsetzung von Compliance-Strukturen und der Durchführung von Internal Investigations. Dr. Sering unterstützt Unternehmen dabei, straf- und haftungsrelevante Risiken frühzeitig zu erkennen, einzuordnen und wirksam zu steuern – mit klarem Blick für wirtschaftliche Zusammenhänge und unternehmerische Entscheidungsprozesse.
Dr. Sering studierte Rechtswissenschaften in Münster und promovierte zu einem strafrechtlichen Thema. Seit 1999 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2002 als Fachanwalt für Strafrecht. Ergänzend ist er als Compliance Officer (Univ.) qualifiziert und als Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg tätig. Ehrenamtlich steht er einem gemeinnützigen Förderverein für ein Museum als Vorstandsvorsitzender vor.
Als Of Counsel verstärkt Dr. Sering den Standort München und baut gemeinsam als Head of White Collar Crime und Compliance mit dem Team die Bereiche Wirtschaftsstrafrecht, Compliance sowie die Beratung zu Organ- und D&O-Fragestellungen weiter aus.
Standort
München
Sprachen
Deutsch, Englisch
Telefon
+49 (0)89 2620 418 23
E-Mail
christian.sering@tsp-law.com
Tätigkeitsschwerpunkte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Compliance
- Selbstanzeigen & Berichtigungserklärungen
- Steuerstrafrecht
Referenzen
- Compliance Officer (Univ.)
- Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
- Deutsche Strafverteidiger e.V.
- Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.
- International Criminal Defense Lawyer (ICDL) e.V.
Publikationen
- Neue Anforderungen an Tax Compliance im Unternehmen, Online-Wirtschaftsmagazin B4B Schwaben 2025
- Neue Fristen bei drohender Insolvenz, Online-Wirtschaftsmagazin B4B Schwaben 2024
- Höhere Bußgelder für Unternehmen?, Online-Wirtschaftsmagazin B4B Schwaben 2022
- Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Kommentar (Herausgeber: Werner Leitner, Henning Rosenau), 1. Auflage 2017, Autor für die Kommentierung der Insolvenzstraftaten und Bankrottdelikte zusammen mit Thilo Pfordte, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 2017
- Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 21.08.2013 1 StR 665/12 Insolvenzverschleppung- Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach betriebswirtschaftlicher und wirtschaftskriminalistischer Methode in ZWH 3/2014, 105ff
- Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 05.03.2013: Keine Untreue durch Erhebung einer aussichtslosen Widerklage durch Rechtsanwalt gemeinsam mit RA Dr. Bosbach in ZWH 9/2013 363ff
- „Das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer“ in NJW 2011, 2161ff
- „Mitnahme von Betriebsunterlagen durch ausscheidende Arbeitnehmer – opportune Legalität oder strafbare Praxis? in StrafFo 2009, 445ff
- „Beihilfe durch Unterlassen“, Diss. LIT-Verlag Münster 2000