geb. 1970; Studium an den Universitäten Tübingen und Catania; Promotion an der Humboldt-Universität zu Berlin; Rechtsanwalt seit 2001. Vortragstätigkeiten unter anderem an der Universität Tübingen; Veröffentlichungen und Gutachten zu dienstvertragsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Themen.
Dr. Andreas Chmel berät und vertritt vorrangig Arbeitgeber, aber auch Führungskräfte in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ist die Tätigkeit für ausländische internationale Unternehmen mit Aktivitäten in Deutschland und Europa. Herr Dr. Chmel ist unter anderem spezialisiert auf die Gestaltung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen von Geschäftsführern und Vorständen, Prozessführung sowie Restrukturierungsmaßnahmen unter Einbeziehung tarifrechtlicher Aspekte wie etwa der „Flucht“ aus dem Tarifgefüge. Des Weiteren besitzt Herr Dr. Chmel besondere Expertise im Handelsvertreterrecht.